MINI Cooper E: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 300 km; Spitzenleistung: 135 kW (184 PS). Abbildung zeigt Sonderausstattungen. Leasingbeispiel für einen MINI Cooper E der BMW Bank GmbH: 36 monatliche Leasingraten à 101,42 €, Laufzeit 36 Monate, Laufleistung p.a. 5.000 km, Leasingsonderzahlung 6.000,00€ (Maximale E-Auto Prämie1), Gesamtpreis 9.650,76 €, Anschaffungspreis 27.500,00 € (inkl. Überführungs- und Übergabekosten in Höhe von 950,00 € zzgl. Zulassung).
DER VOLLELEKTRISCHE MINI COOPER.
MINI Cooper E: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 300 km; Spitzenleistung: 135 kW (184 PS). Abbildung zeigt Sonderausstattungen. Leasingbeispiel für einen MINI Cooper E der BMW Bank GmbH: 36 monatliche Leasingraten à 101,42 €, Laufzeit 36 Monate, Laufleistung p.a. 5.000 km, Leasingsonderzahlung 5.500,00€ (E-Auto Prämie*), Gesamtpreis 9.650,76 €, Anschaffungspreis 27.500,00 € (inkl. Überführungs- und Übergabekosten in Höhe von 950,00 € zzgl. Zulassung).
DER VOLLELEKTRISCHE MINI ACEMAN.
MINI Aceman E: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 14,6 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 309 km; Spitzenleistung: 135 kW (184 PS). Abbildung zeigt Sonderausstattungen. Leasingbeispiel für einen MINI Aceman E der BMW Bank GmbH: 36 monatliche Leasingraten à 137,32 €, Laufzeit 36 Monate, Laufleistung p.a. 5.000 km, Leasingsonderzahlung 5.500,00€ (E-Auto Prämie*), Gesamtpreis 10.943,52 €, Anschaffungspreis 30.000,00 € (inkl. Überführungs- und Übergabekosten in Höhe von 950,00 € zzgl. Zulassung).
*Allgemeine Hinweise zur Auszahlung und Vorleistung des E-Auto-Förderprogramm:
Die in der Angebotsvariante ausgewiesene maximale E-Auto-Prämie gilt ausschließlich für rein batterieelektrische Neufahrzeuge (BEV). Förderfähig sind nur Fahrzeuge, die erstmalig zugelassen werden und die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden staatlichen Förderkriterien erfüllen. Die ausgewiesenen Förderbeträge werden vom Leasingnehmer in Vorleistung erbracht und sind bereits im Angebot berücksichtigt. Die Auszahlung der Förderung für Elektrofahrzeuge erfolgt ausschließlich durch die zuständige Förderstelle nach erfolgreicher Antragstellung und positiver Bewilligung. Wird der Förderantrag abgelehnt, nicht fristgerecht gestellt oder werden Fördervoraussetzungen (z. B. Mindesthaltedauer, Einkommensnachweise, Kinderfreibeträge) nicht erfüllt, entfällt der Förderanspruch.
¹ Grundförderung – 3.000 €
Die staatliche Grundförderung in Höhe von 3.000 € gilt für Käufer oderLeasingnehmer eines rein batterieelektrischen Neufahrzeugs (BEV) miteinem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 €.Voraussetzung ist die erstmalige Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller sowie die Erfüllung aller zum Zeitpunkt der Zulassung gültigen Förderkriterien.
² Grundförderung + Kinderzuschlag (1 Kind) – 3.500 €
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 85.000 € erhöhtsich die Grundförderung von 3.000 € um einen Kinderzuschlag in Höhe von 500€, sofern mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt desAntragstellers lebt.
³ Grundförderung + Kinderzuschlag (2 Kinder) – 4.000 €
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 € erhöhtsich die Grundförderung von 3.000 € um einen Kinderzuschlag in Höhe von1.000 €, sofern zwei kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt leben.
⁴ Einkommensabhängiger Bonus – 4.000 €
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 60.000 € erhöhtsich die Grundförderung von 3.000 € um einen einkommensabhängigen Bonus inHöhe von 1.000 €, unabhängig von der Anzahl der im Haushalt lebendenKinder.
⁵ Einkommensabhängiger Bonus + Kinderzuschlag (1 Kind) –4.500 €
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 60.000 € erhöhtsich die Grundförderung von 3.000 € um einen einkommensabhängigen Bonus von1.000 € sowie einen Kinderzuschlag von 500 € für einkindergeldberechtigtes Kind, insgesamt 4.500 €.
⁶ Einkommensabhängiger Bonus + Kinderzuschlag (2 Kinder)– 5.000 €
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 60.000 € erhöhtsich die Grundförderung von 3.000 € um einen einkommensabhängigen Bonus von1.000 € sowie einen Kinderzuschlag von 1.000 € für zweikindergeldberechtigte Kinder, insgesamt 5.000 €.
⁷ Erhöhter Einkommensbonus – 5.000 €
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 45.000 € erhöht sich die Grundförderung von 3.000 € um einen erhöhten einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 2.000 €, unabhängig von der Kinderanzahl.
⁸ Erhöhter Einkommensbonus + Kinderzuschlag (1 Kind) –5.500 €
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 45.000 € erhöhtsich die Grundförderung von 3.000 € um einen einkommensabhängigen Bonus von2.000 € sowie einen Kinderzuschlag von 500 € für einkindergeldberechtigtes Kind, insgesamt 5.500 €.
⁹ Erhöhter Einkommensbonus + Kinderzuschlag (2 Kinder) –6.000 €
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 45.000 € erhöhtsich die Grundförderung von 3.000 € um einen einkommensabhängigen Bonus von2.000 € sowie einen Kinderzuschlag von 1.000 € für zweikindergeldberechtigte Kinder, insgesamt maximal 6.000 €.









